Cyber-Versicherung
Ergänzungsdeckung oder Volldeckung

Unsere “Hackerdeckung“ innerhalb der Vertrauensschadenversicherung ersetzt schon seit 1992 (!) Schäden, die durch unmittelbare Angriffe auf die EDV einer Bank verursacht werden. In einer Zeit, in der noch niemand das Wort „Cyber“ kannte, war das sehr innovativ. Heute erfasst die „Hackerdeckung“ zwar noch den Kern des Cyber-Risikos und hat deshalb weiterhin ihre notwendige Berechtigung, doch die Bedrohungslage und die Schadenszenarien sind viel komplexer geworden. Die AXEKURANZ hat deshalb schon vor fast 10 Jahren ihre speziellen Cyber-Deckungen entwickelt:

Fast alle von uns betreuten Banken haben eine Vertrauensschadenversicherung mit Hackerdeckung. Um die Szenarien zu versichern, die von der „Hackerdeckung“ nicht erfasst werden, hat die AXEKURANZ die „Cyber-Ergänzungsdeckung“ konzipiert, die passgenau an die Hackerdeckung anschließt und somit Deckungslücken, aber auch Doppelversicherungen vermeidet. Zufällige Angriffe durch Virenwellen, Betriebsunterbrechungen, Erpressung, Sabotage, Datenverlust und sogar unvorhergesehene technische Störungen stehen beispielsweise unter Versicherungsschutz. Das Thema Cyber-Erpressung (i.d.R. durch Datenverschlüsselung und Lösegeldforderung zur Entschlüsselung der Daten) wird gesondert behandelt.

Für die wenigen Banken, die keine Hackerdeckung gemäß dem Rahmenvertrag zur Vertrauensschadenversicherung unterhalten, steht eine Cyber-Volldeckung zur Verfügung, die den umfassenden Versicherungsschutz aus „Hackerdeckung“ und „Cyber-Ergänzungsdeckung“ in einer eigenständigen Versicherung kombiniert.

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Fax: +49 228 – 21 32 63
E-Mail: dr.axe@axekuranz.de
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