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Normalerweise schließt die Gesellschaft eine D&O-Versicherung ab. Diese ist unter dem Gesichtspunkt des Bilanzschutzes eine betriebliche Versicherung und die Prämienzahlungen sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Für die ganz seltenen Fälle, in denen das Unternehmen keine D&O-Versicherung abschließen will, kann eine D&O-Versicherung auch persönlich und privat von einem Organmitglied abgeschlossen werden. Es gibt dann nur eine einzige versicherte Person, nämlich den Versicherungsnehmer selbst. Hohe Versicherungssummen sind jedoch dann in der Regel nicht erhältlich (bzw. für eine Privatperson nicht bezahlbar).
Eine persönliche D&O-Versicherung anderer Art hat die AXEKURANZ in den letzten Jahren jedoch für besonders exponierte Persönlichkeiten der Branche konzipiert und vermittelt: Bei spektakulären D&O-Fällen der letzten Jahre, die im Ergebnis mit einem Vergleich zwischen Gläubiger, D&O-Versicherer und versicherter Person erledigt wurden, war gelegentlich zu beobachten, dass der Gläubiger des Schadenersatzanspruchs seine Zustimmung zum Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass die versicherte Person unabhängig von der Leistung des D&O-Versicherers auch noch aus ihrem Privatvermögen eine deutlich spürbare Summe in den Vergleich einzahlt. Dies mag in der Regel auf persönlichen Animositäten des Gläubigers gegenüber der versicherten Person beruht haben.
Dieser persönliche Beitrag zu einem D&O-Vergleich kann durch eine persönliche D&O-Versicherung versichert werden. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Police möglichst geheim gehalten werden sollte.
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