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Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis können sich für Vorstände und Geschäftsführer nicht nur bei gegen sie gerichteten Schadenersatzansprüchen der eigenen Gesellschaft, für die der D&O-Versicherungsschutz zur Verfügung steht, ergeben. Auch eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, die Verweigerung oder Rückforderung variabler Bezüge, deren Falschberechnung, das Einbehalten von Gehaltsbestandteilen u.v.m. kann existenzielle Bedeutung haben. Die Mandatierung renommierter Rechtsanwälte erfolgt oft zu hohen Stundensätzen und verursacht erhebliche Kosten, was gerade bei der Nichtzahlung des Gehaltes unangenehm sein kann. Für solche Fälle kann die AXEKURANZ den Unternehmensleitern eine persönliche und private Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung vermitteln.
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