Startseite » Leistungen » Financial Lines – Rahmenvertrags-Produkte » Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Banken
Der Versicherer trägt die Verteidigungs- und Verfahrenskosten, die in jeglichen Strafsachen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren anfallen, die gegen versicherte Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit geführt werden. Versichert sind auch die Kosten in Verwaltungs-, Sozial-, Zoll-, Arbeits- und Besteuerungsverfahren, die der Unterstützung dieser versicherten Verfahren dienen. Mitversichert sind aufsichtsrechtliche Verfahren der BaFin nach dem KWG oder einer anderen dafür zuständigen Finanzaufsichtsbehörde in Staaten innerhalb der EU gegen Geschäftsleiter der Bank. Versichert sind auch Kosten für die Beratung und Vertretung bei behördlichem Auskunftsbegehren im Rahmen von Untersuchungsverfahren. Rechtsschutz wird auch das versicherte Unternehmen selbst gewährt.
Die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist zum einen als Kosten-Versicherung eine echte „Vermögensschaden“-Versicherung. Es darf nicht unterschätzt werden, wie schnell und in welchem Umfang sich Verteidigungskosten summieren können. Ermittlungsverfahren in Banken werden regelmäßig gegen eine Mehrzahl von Personen geführt: z.B. gegen die Mitarbeiter einer ganzen Abteilung oder die gesamte Hierarchiekette entlang. Jede einzelne Person, gegen die ermittelt wird, braucht aus strafprozessualen Gründen einen eigenen Anwalt. Es gilt das Verbot der Mehrfachvertretung in derselben Sache. Hinzu kommen Zeugenbeistände für Mitarbeiter gegen die (noch) nicht ermittelt wird. Ein Koordinationsanwalt muss u.U. die Verteidigungen untereinander abstimmen. Das Unternehmen selbst benötigt vielleicht selbst auch noch anwaltliche Beratung. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind höchstpersönliche Angelegenheiten, auch wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Würde der Arbeitgeber die Verteidigungskosten übernehmen, wäre das lohnsteuerlich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.
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