Karten- und Onlinebanking-Versicherung

Unser ältester Rahmenvertrag begründete im Jahr 1969 (!) als damalige EC-Scheckkarten-Versicherung die Zusammenarbeit der AXEKURANZ mit dem deutschen Bankenverband. Dieser Rahmenvertrag ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Versicherungsschutzes an die Entwicklung des Bankgeschäfts: Heute werden missbräuchliche Verfügungen mit Giro- und Kreditkarten, auch zusammen mit modernen kontaktlosen Bezahlmethoden sowie Verfügungen im Onlinebanking, versichert.

Der Versicherungsschutz ist dabei höchst komfortabel, da er nicht an die gesetzliche oder vertragliche Haftungsverteilung zwischen Bank und Bankkunde anknüpft, sondern nur an den Schadeneintritt. Die Bank muss deshalb keine Diskussionen mit dem Kunden darüber führen, wer den Schaden in welchem Maße vielleicht schuldhaft verursacht und wer ihn zu tragen hat; sie kann sich vielmehr kulant gegenüber dem Kunden zeigen.

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