Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei Insolvenzen

Die Haftungsrisiken sowohl des Insolvenzverwalters als auch des Gläubigerausschusses für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen sind sowohl aus deren eigenen Interessen, aber auch zum Schutz der Insolvenzmasse mit einer ausreichenden Deckung abzusichern. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung des Insolvenzverwalters ist in der Praxis in aller Regel Eile geboten. Der Insolvenzverwalter muss sich schnell einen Überblick verschaffen und unter Umständen zum Schutz der Masse sofortige Maßnahmen ergreifen und Entscheidungen treffen. Die AXEKURANZ verfügt über die erforderlichen Kontakte, auch in kurzer Zeit Vermögensschaden-Haftpflichtdeckungen in dreistelliger Millionenhöhe aufzusetzen.

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