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Bei dieser Versicherungslösung handelt es sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung für Drittansprüche, die gegen eine versicherte Gesellschaft oder eine versicherte Person wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit einer Wertpapieremission, insbesondere im Börsenprospekt oder in sonstigen öffentlichen Verlautbarungen, erhoben werden. Versichert werden Schadenersatzansprüche dritter Personen (insbesondere der Erwerber der emittierten Aktien) wegen (angeblich) unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Emissionsprospekt oder in sonstigen Verlautbarungen im Zusammenhang mit dem Börsengang (bei Roadshows, sonstigen Präsentationen, Verhandlungen, Interviews, Presseerklärungen etc.). Damit wird die Prospekthaftung sowohl im engeren Sinne (allein aufgrund einseitiger öffentlicher Bekanntmachung) als auch im weiteren Sinne (aufgrund konkreter Verkaufsgespräche, Verhandlungen) versichert. Bereits die Phase der Vorbereitung der Emission kann mitversichert werden.
Mitversichert werden kann die Haftungsfreistellung von Dritten wie von Konsortialbanken, Prüfern, Beratern und veräußernden (Alt-)Aktionären, soweit die emittierende Gesellschaft diese im Rahmen ihres Auftrages zur Durchführung des IPO von deren Haftung gegenüber Dritten wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben seitens der Gesellschaft freigestellt hat (was üblicherweise zumindest von den Konsortialbanken verlangt wird).
Tel.: +49 228 – 21 60 65
Fax: +49 228 – 21 32 63
E-Mail: dr.axe@axekuranz.de
Anfahrt: Google Maps (Externer Link zu google.de)