Startseite » Leistungen » Spezielle Produkte » D&O-Selbstbehalts-Versicherung
Gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 AktG haben die Vorstände einer deutschen Aktiengesellschaft innerhalb der D&O-Versicherung ihrer Gesellschaft bei Schadenersatzansprüchen der eigenen Gesellschaft einen gesetzlichen Mindestselbstbehalt von 150 % ihrer Jahres-Festbezüge zu tragen. Diesen Selbstbehalt können die Vorstände mit einer eigenen privaten Versicherung abdecken.
Die AXEKURANZ hat dazu eine Selbstbehalts-Versicherung konzipiert, die als Annex auf die D&O-Unternehmenspolice abgestimmt ist und bei demselben Versicherer abgeschlossen wird. In einem D&O-Schadenfall leistet der Versicherer zunächst (zum Schutz der Bank und der versicherten Person) ungeachtet des für die versicherte Person vereinbarten Selbstbehalts die Entschädigung in voller Höhe an die Bank. Die entschädigte Forderung der Bank geht deshalb in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts auf den Versicherer über, der in Höhe dieses Teilbetrags bei der versicherten Person Regress zu nehmen hat. Die VUA-Selbstbehalts-Versicherung deckt stets genau diesen Regressanspruch des Versicherers ab und führt automatisch zur Aufrechnungslage. Im Ergebnis ist deshalb aus dem vereinbarten Selbstbehalt heraus von der versicherten Person weder eine Schadenersatzzahlung an das Unternehmen noch eine Regresszahlung an den Versicherer zu leisten. Eine tatsächliche Inanspruchnahme der versicherten Person erfolgt somit gar nicht. Die Versicherungsleistung besteht also faktisch in einem Regressverzicht des Versicherers.
Die VUA-Selbstbehalts-Versicherung ist durch die Absicherung des Regressanspruchs so konzipiert, dass die Versicherungssumme immer in genau der Höhe (und in der Häufigkeit) zur Verfügung steht, in der ein Selbstbehalt nach der gesetzlichen Regelung – wie immer diese angesichts einiger gesetzgeberisch offen gebliebener Fragen auch auszulegen ist – zu tragen ist.
Ergänzend kann auch die Gehaltsfortzahlung für die Dauer von bis zu 12 Monaten für den Fall versichert werden, dass das Unternehmen unter Hinweis auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen die versicherte Person den Anstellungsvertrag vorzeitig kündigt oder zumindest die Auszahlung der Bezüge zurückhält.
Tel.: +49 228 – 21 60 65
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