Sonderrisiken und individuelle Versicherungslösungen im Bankgeschäft

Als Bankenspezialist konzipiert die AXEKURANZ für Sonderrisiken auch Versicherungslösungen, die der Versicherungsmarkt ansonsten gar nicht kennt.

Ein Beispiel ist der Versicherungsschutz für das insolvenzrechtliche Karten-Ausfallrisiko. Der Versicherungsschutz umfasst die insolvenzrechtliche Absicherung von garantierten Zahlungsansprüchen, die im Rahmen der Debitkartensysteme der Deutschen Kreditwirtschaft gegen einen Kartenemittenten in dessen Eigenschaft als Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) gerichtet sind.

Die AXEKURANZ hat auch für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Produktion von Giro- und Kreditkarten individuellen Versicherungsschutz konzipiert.

Die Versicherung von Geldausgabeautomaten bestimmter Schutzklassen (und natürlich ihres Inhaltes) außerhalb von Geschäftslokalen oder – zu Zeiten der Negativzinsen – der Versicherungsschutz für die Einlagerung von Bargeld durch die Banken in besonderen Tresoranlagen sind weitere typische Themen, mit denen die AXEKURANZ sich beschäftigt.

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