Startseite » Leistungen » Financial Lines – Rahmenvertrags-Produkte » Vertrauensschadenversicherung für Banken
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Mitarbeiter oder externer Dienstleister der Bank als Vertrauensperson durch eine vorsätzlich verübte Straftat oder sonstige vorsätzliche unerlaubte Handlung der Bank oder – soweit die Bank dafür haftet – einem Bankkunden oder sonstigem Dritten einen Sach- oder Vermögensschaden (Vertrauensschaden) zufügt. Versichert sind ohne Einschränkung grundsätzlich jedwede Geschäfts- und Vermögensbereiche der Bank.
Mitversichert als sog. Hackerschäden sind Vermögens- und Sachschäden, die ein Dritter durch jede Art von unbefugter unmittelbarer und gezielter Einwirkung auf die EDV (Software oder Hardware) der Bank oder des von ihr beauftragten Rechenzentrums zugefügt.
Ebenfalls können mitversichert werden Betrugshandlungen Dritter gegen die Bank – auch durch Identitätsfälschung – als Täuschungsschäden. Genauso wie Eigentumsschäden (inkl. Geldausgabeautomaten) sowie Kreditsicherheitsschäden.
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