Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Banken (E&O- und Eigenschaden-Deckung)

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschaden, die eine versicherte Person infolge Pflichtverletzung bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit fahrlässig verursacht. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Banken ersetzt nicht nur Drittschäden, die einem Kunden der Bank oder sonstigem Dritten durch Mitarbeiter fahrlässig zugefügt werden und für die die Bank haftet, sondern – über jede normale Haftpflichtversicherung hinaus – sogar die Eigenschäden, die Mitarbeiter fahrlässig der Bank selbst zufügen.  Versichert ist jede Art von Fahrlässigkeit einschließlich der wissentlichen Pflichtverletzung ohne Schädigungsvorsatz als bewusste Fahrlässigkeit. Die Schadenregulierung erfolgt nur auf der Grundlage von Unterlagen. Ein gerichtlicher Haftpflichtprozess ist entbehrlich. Die geltenden Arbeitnehmer-Haftungsbeschränkungen wirken nicht zugunsten des Versicherers. Versichert ist der gesamte Bereich des Bankgeschäfts.

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